Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters
Die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der Oberbürgermeister ist Repräsentant/in aller Dortmunderinnen und Dortmunder. Sie/Er wird
in Nordrhein-Westfalen direkt vom Volk gewählt. Die/der hauptamtliche
Oberbürgermeister/in ist Vorsitzende/r des Rates der Stadt, in dem
sie/er selbst Stimmrecht hat. Zudem leitet sie/er die Verwaltung und
ist somit Dienstvorgesetzte/r aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadt Dortmund. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre.
Der Rat der Stadt Dortmund vertritt die Belange aller Dortmunder Einwohnerinnen und Einwohner. Er
ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig und wird
für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wahl der Bezirksvertretungen für die Dortmunder Stadtbezirke
Nach der Gemeindeordnung des Landes NRW sind alle kreisfreien Städte,
darunter auch Dortmund, dazu verpflichtet, das Stadtgebiet in
Stadtbezirke einzuteilen. Das Gebiet der Stadt Dortmund ist in 12 Stadtbezirke eingeteilt. Die Aufgaben der Bezirksvertretungen umfassen die Belange, die nicht über die Stadtbezirksgrenzen
hinausgehen. Bei dieser Kommunalwahl entscheidet der Wähler über die
Zusammensetzung der Vertretung seines Stadtbezirks für die Dauer von
fünf Jahren.